Der eiszeitliche Höhlenboden von Breitscheid-Erdbach, ein paläontologisches Denkmal
Das Wappen der Großgemeinde Breitscheid im hessischen, dem östlichen Teil des Westerwaldes besteht unter anderem aus einem irdenen Topf, der das in der Region lange blühende Häfnerhandwerk symbolisiert. Darüber hinaus weisen Schlegel und Hammer auf den einst bedeutsamen Bergbau der Umgebung hin. Wenn die Gemeinde dieses Wappen einmal verändern sollte, werden einige Tropfsteine aufgenommen werden müssen, denn eine ganze Anzahl kleinerer und größerer Höhlen und vielfältige weitere Karsterscheinungen wie Dolinen (Einsturzkrater) und Karstschloten konzentrieren sich auf engem Raum in und um Breitscheid. Der Untergrund am Ostrand des Ortes und eines großen Geländeabschnittes zwischen Breitscheid und dem kleinen, östlich gelegenen Ortsteil Erdbach wird von Kalkgestein eingenommen, das nach Westen unter Sedimenten und Basalt der Tertiärzeit abtaucht. Die leicht kuppenförmige Oberfläche ist altes Kulturland. Sie wird in Ost-West-Richtung von einem Trockental durchzogen. Das Kalkgestein, der sogenannte Iberg-Kalk, ist in der Devonzeit des Erdaltertums vor etwa 370 Millionen Jahren unter marinen Bedingungen entstanden. Er enthält zahlreiche fossile Rifforganismen. Ein tief abgetreppter Kalksteinbruch nordwestlich und westlich von Erdbach bietet heute umfassende Aufschlüsse in diesem Gestein. Sehr kennzeichnend für die Durchlässigkeit des Untergrundes ist, dass der Erdbach zwischen Breitscheid und Erdbach einen unterirdischen Verlauf nimmt. Er entspringt aus tertiärzeitlichen Schichten des Basaltrandes südwestlich Breitscheids und versinkt am östlichen Ortsrand, um erst nach einer Strecke von 1300m und einer unterirdischen Höhendifferenz von etwa 110m direkt südlich des Ortsteils Erdbach am Rande des Kalkkomplexes wieder an die Oberfläche zu treten.
Bereits in den sechziger Jahren hatte eine Arbeitsgruppe
von Höhlenforschern das Hohlraumsystem des Erdbachs erkundet. Man fand heraus,
dass der Erdbach ein Karsthöhlensystem für seinen unterirdischen Lauf
verwendet.
Die Erforschung der Breitscheider Höhlen reicht jedoch
weit zurück bis in die Frühzeit der archäologischen Forschung. Bereits 1712
erwähnt Johannes Krafft einige Höhlen der Lahn-Dill-Mulde, unter anderen die
sogenannten Steinkammern bei Erdbach. 1884 wurden die Kleine und die Große
Steinkammer bei Erdbach von Carl August von Cohausen untersucht, einem Pionier
der Altertumsforschung. Er hatte zuvor in der Wildscheuer, einer Karsthöhle bei
Steeden an der Lahn, erstmals in Hessen das zeitgleiche Auftreten des Menschen
mit einer eiszeitlichen Fauna nachweisen können. In den Erdbacher Höhlen jedoch
blieben die ersehnten paläolithischen Funde aus und solche der viel jüngeren
Späthallstatt-/Frühlatènezeit kamen ans Licht. Höhlen sind in Kalkgebieten
keine Seltenheit. Sie entstehen durch die Korrosion des Kalkes durch saure
Sickerwässer, die aus dem kohlendioxidreichen Bodenhorizont in das Kluftsystem
des Kalkgesteins eindringen. Auf seinem Weg in die Tiefe erweitert das saure
Wasser diese Klüfte im Lauf der Zeit zu Hohlräumen, die im günstigsten Falle
weit genug sind, um vom Menschen befahren werden zu können. Wir sprechen dann
von einer Karsthöhle.
Es ist nicht verwunderlich, dass gerade beim Kalkabbau
Höhlen abgeschnitten werden. In dem großen Steinbruch zwischen Medenbach und
Erdbach ist dies immer wieder geschehen. 1953 kam beim Kalkabbau eine Höhle zum
Vorschein, deren Länge auf 30m geschätzt wurde. Sie fiel später dem Abbau zum
Opfer. Die bislang letzte Ausdehnung von etwa 20m wurde im Januar 1999 durch
Sprengungen eröffnet. Diese Funde waren und sind schwer zu erhalten, wenn sie
im genehmigten Abbauareal eines Steinbruchs liegen.
Im Winter 1993 wurden jedoch am Südrand des großen
Steinbruchs die Eingänge zu einem ungewöhnlichen ausgedehnten Höhlensystem
angeschnitten, das von den Entdeckern, Mitgliedern der Speäologischen
Arbeitsgemeinschaft Hessen e.V., Herbstlabyrinth-Adventhöhle-System benannt
wurde. Die vom Steinbruchbetreiber nicht nur geduldeten, sondern auch
unterstützten Untersuchungen der Amateure ergaben ein geräumiges System mit
einer Gesamtlänge von mindestens 3500 m. Diese Großhöhle erstreckt sich über
mehrere Höhenniveaus, die sich als alte Karstniveaus deuten lassen und
verschiedene aufeinanderfolgende Entwicklungsstadien der Höhlenbildung
repräsentieren. Die oberflächennahen Hohlräume sind teilweise eingestürzt und
durch Ablagerungen verfüllt. Hier befinden sich die heutigen Höhleneingänge.
In einem zentralen Abschnitt der tieferliegenden Gangsysteme
(Abb.2) wurde bereits bei den ersten Befahrungen ein Vorkommen pleistozäner
(eiszeitlicher) Wirbeltierfossilien erkannt. Fossilien sind aber auch in
älteren, heute verstürzten Karstniveaus erhalten, die in der Abbauwand des
Steinbruches zwischen 400 und 420 m ü. NN aufgeschlossen sind (Abb.8).
Verstürzte Blöcke, Gerölle und Wirbeltierknochen liegen hier in fein- bis großkörnigem, zum Teil lehmigen Sediment vor.
Versturzmassen und eingeschwemmter Oberflächendetritus überlagern das
Vorkommen. Wirbeltierfossilien sind in den Sinterbänken und den tonigen
Sedimentkörpern durch Reste von Fischen, Fledermäusen (Abb.3), Hasenartigen,
Nagetieren, Marderartigen (Martes sp.) und von Höhlenbären (Ursus spelaeus) nachgewiesen. Überreste fossiler
Fledermäuse überwiegen.
Fossilienvorkommen im Inneren der Höhle werden von den
vorerwähnten Befunden des älteren Karstniveaus unterschieden und als eigener
Befundkomplex mit der Kurzbezeichnung BE 2 zusammengefaßt. Die Faunenreste sind
Bestandteil eines Sedimentkörpers, der in einem Höhlenabschnitt von 105 m Länge
das Bodensediment bildet (Abb.2). In östlicher Richtung ist dieser
Höhlenabschnitt durch Versturzmassen plombiert. An keiner Stelle des annähernd
horizontalen Höhlenabschnittes ist der Höhlenboden ohne Sedimentüberdeckung
zugänglich. Mächtigkeit und Volumen des Sedimentkörpers sind daher noch
weitgehend unbekannt. Das von Bohnerzen, Sinterfragmenten, Massenkalkgeröllen,
Versturzmassen und Knochen durchsetzte Sediment liegt in tonig-lehmig
gebundenem Gefüge vor. Die Säugetierfossilien sind in großer Zahl fast ohne
Sedimentbedeckung auf der Oberfläche des Höhlenbodens aufgeschlossen (Abb. 4
bis 7). Fossilieneinschlüsse sind Knochenfragmente und vollständige
Skelettelemente, die überwiegend dem eiszeitlichen Höhlenbären (Ursus spelaeus) zuzuordnen sind.
Es sind bislang ferner Reste vom Pferd (Equus sp.), einem Nashornartigen und einem großen
rinderartigen Huftier durch isolierte Fußknochen belegt.
Eine Beprobung des Oberflächenbefundes in einem
gestörten Bereich erbrachte Hinweise
auf eine mittel-würmzeitliche (späteiszeitliche) Datierung der Bärenpopulation. Die oberflächlich
lagernden Fossilien liegen in einer Erhaltung vor, die sich durch eine
weitgehende Reduzierung der organischen Komponente des Knochens auszeichnet. Sie
zeigen eine spröde Konsistenz und reagieren auf Austrocknung mit Rissbildung.
Kalksinterbildungen, die in der Höhle in reicher Formenfülle entwickelt,
sind an vielen Stellen auf die Knochenreste aufgewachsen (Abb.7). Mit Ausnahme
von vereinzelten Fledermausüberresten sind jedoch bislang keine
nacheiszeitlichen Einträge auf dem Höhlenboden dokumentiert. Dies trifft auch
für menschliche Lebensspuren zu.
Die ungestörte Erhaltung des pleistozänen Höhlenbodens und
das Fehlen von nacheiszeitlichen Komponenten in der
Oberflächen-Grabgemeinschaft machen es wahrscheinlich, dass das System nach der
Einlagerung der Fossilien für größere Säugetiere nicht mehr zugänglich war. Der
heutige Zugang zur Höhle ist nur unter Überwindung von Steilstufen und
Engstellen möglich, die für Großsäugetiere nur einwärts, durch Absturz
passierbar wären. Sollten Teile der Höhle im Würmglazial (der letzten großen
Vereisungsperiode der Eiszeit) als Winterquartier von Großsäugetieren
(Höhlenbären) aufgesucht worden sein, was als wahrscheinlich gelten kann, ist
der heutige Zugang mit Sicherheit nicht identisch mit den eiszeitlichen
Zugängen. Diese konnten bislang nicht lokalisiert werden, werden jedoch in der
östlichen Fortsetzung jenes Gangsystems vermutet, das den paläontologischen
Fundkomplex beherbergt (Abb.2).
Knochenreste von Höhlenbären sind keine Seltenheit in den Höhlen der
periglazialen Gebiete ( der den ständig von Schnee und Eis bedeckten Zonen
unmittelbar benachbarten Areale) Mittel- und Osteuropas. Dabei handelt es sich
fast immer um die Reste von Tieren, die während des Winterschlafs in der Höhle
den Tod fanden. Obgleich der Höhlenbär (Urus spelaeus) zu den häufig in Höhlen
fossil aufgefundenen Säugetierarten
zählt, sind ausgesprochene Bärenhöhlen, in denen bisweilen die Reste von
hunderten bis zu zehntausenden von Individuen dieser Art erhalten geblieben
sind, ein seltener Fund. Die großen Individuenzahlen sind das Ergebnis eines
Anreicherungseffekts über lange Zeiträume. Die Fossilien repräsentieren dann
einen Querschnitt durch die eiszeitliche Bärenfauna einer Region. So lässt
sich die Entwicklung einer Bärenpopulation
über einen längeren Zeitraum hinweg rekonstruieren. Ohne die Ausweitung
des Steinbruches im Zuge des Kalksteinabbaues wäre die Entdeckung des neuen
großräumigen Höhlensystems kaum gelungen. Der Tagebau greift auf erheblicher
Fläche und in einer Abbautiefe von maximal 100m in den devonzeitlichen
Massenkalk ein. Dabei schneidet er naturgemäß die bevorzugt entlang von
Kluftflächen und Schichtfugen entwickelten Hohlräume an, die den Massenkalk
durchsetzen. Die Gestalt und der Verlauf von Höhlen bleibt aber solange
verborgen, bis ein Sprengschuss den Einstieg in ein solches Gangsystem
ermöglicht, denn auch mit modernster Technik ist ein tief unter der
Geländeoberfläche liegendes Höhlensystem in der Regel nicht prospektierbar. Die
Lage der neuen Großhöhle am Südrand des Steinbruchs erwies sich als großer
Glücksfall, da hier der Gesteinsabbau bedingt durch ein Abfallen des Geländes,
eine nahe Straße, und ein sich anschließendes Naturschutzgebiet nicht mehr in
südliche Richtung erweitert werden kann. Zwar sind die Abbautrassen des
Steinbruchs bereits bedrohlich nahe an den Bereich der Hohlräume herangerückt
und die Sprengungen haben manche zerklüftete Massenkalkpartie gelockert, das
System ist jedoch insgesamt noch intakt. Etwa ein Drittel der bislang bekannten
Hohlräume erstreckt sich aber in den für den Abbau genehmigten Bereich hinein
und würde, so war in den Jahren nach der Entdeckung zu befürchten, unweigerlich
dem Kalkabbau zum Opfer fallen.
Das Landratsamt für Denkmalpflege Hessen war über
Nachforschungen und Dokumentationen des Dortmunder Naturkundemuseums schon früh
auf die fossilen Funde in der Höhle aufmerksam geworden. Gleichzeitig wurde es
in der Anfangsphase der nun einsetzenden Schutzbemühungen von Mitgliedern der
Speläologischen Arbeitsgemeinschaft Hessen umfassend über die Entdeckungen
unterrichtet, verbunden mit der Bitte, die Unterschutzstellung der Großhöhle
unverzüglich einzuleiten. Eine Unterschutzstellung aber war aufgrund der
gegebenen Rechtslage vorerst nicht möglich, denn der in den genehmigten
Abbaubereich hineinragende Höhlenabschnitt war nur dann dauerhaft zu erhalten
und zu sichern, wenn er aus der bestehenden rechtsgültigen Abbaugenehmigung
ausgeklammert werden konnte. Von Anfang an kam nur die Erhaltung des
vollständigen zu dieser Zeit bekannten Systems infrage und hier war neben dem
Paläontologischen Denkmalschutz auch
der Geologische Naturschutz umfassend zu beteiligen. Diese umfassende
Erhaltungsoption konkurrierte jedoch mit den gleichzeitig bestehenden
berechtigten Interessen der Rohstoffsicherung und des Arbeitsplatzerhaltes.
Auch gab es keine Möglichkeit, um eine Entschädigung des Steinbruchbetreibers
vorzunehmen. Dieser hatte den durch den Verzicht auf den Abbau der
höhlenführenden Kalkpartien anfallenden Verlust an förderbarem Gestein auf 2
Millionen Tonnen beziffert. In den Jahren 1996 und 1997 erfolgten daraufhin
zahlreiche Gespräche, an denen neben dem Betreiber des Steinbruchs auch
Dienststellen des Denkmal- und Naturschutzes sowie die Gemeinde Breitscheid
beteiligt waren. 1998 gelang der Durchbruch, eine Einigung auf einen
Kompromiss, der das höhlenführende Areal aus der vorzunehmenden
Änderungsgenehmigung ausgrenzte zum Ausgleich Erweiterungsflächen für den Abbau
in speläologisch und paläontologisch unbedenklichen Arealen vorsah.
In den
ersten Jahren nach der Entdeckung des neuen Höhlensystems waren Befahrungen
noch durch einen begrenzten Personenkreis möglich, der aus Mitgliedern des Entdeckerkreises und nur wenigen weiteren Eingeweihten
bestand. Die geringe Befahrungsfrequenz war damals vom Standpunkt der
Denkmalpflege noch zu tolerieren, obwohl durch unachtsame Höhlengänger bereits
Schäden an den Fossilien in der Höhle entstanden waren. Nach mehreren
Presseberichten im April 1997 verstärkte sich der Andrang auf die neue Höhle,
so dass sie mit Rücksicht auf den einzigartigen paläontologischen Befund im
Einvernehmen mit dem Eigentümer und Betreiber für den öffentlichen Zugang
gesperrt werden musste. Sie kann gegenwärtig nur mit einer
Nachforschungsgenehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde betreten werden.
Eine Zugangsregelung, die den besonderen denkmal- und naturschutzrechtlichen
Erfordernissen Rechnung trägt, wird zur Zeit erarbeitet; sicher ist, dass die
Höhle zunächst für die breitere Öffentlichkeit gesperrt bleiben wird. Neben den
denkmal- und naturschutzrechtlichen Belangen erfordern auch bergsicherheitliche
und haftungsrechtliche Argumente eine Einschränkung der Befahrungen.
Damit waren
endlich auch die Voraussetzungen erfüllt, das Höhlensystem einem wirksamen und
umfassenden Schutz zuzuführen. In der Praxis ist das nur möglich, wenn zugleich
mit dem für die vorzeitlichen Überreste
und den fossilführenden Höhlenboden zutreffenden Hessischen Denkmalschutzgesetz
das Hessische Naturschutzgesetz mit
herangezogen wird, denn nur mit diesem ist der Schutz großer morphologischer
Hohlformen sowie anorganischer Höhleninhalte möglich. Beide Gesetze ergänzen
sich übrigens vortrefflich: Das hessische Denkmalschutzgesetz nimmt sich mit
besonderen Vorschriften der paläontologischen Funde und Befunde an und stellt
neben deren Schutz auch sicher, dass Nachforschungen und Begehungen und die
damit verbundene Materialentnahme bis
ins Einzelne geregelt sind. Das Hessische Naturschutzgesetz berücksichtigt
stärker den funktionalen Aspekt von
Eingriffen in den Naturhaushalt und stellt sicher, dass Schutz- und
Erhaltungsbelange der belebten und unbelebten Natur gewahrt bleiben.
Die dem Höhlenschutz dienende Befahrungspause ermöglicht
eine ungestörte Bestandsaufnahme der vorhandenen organischen und anorganischen
Inventars, die sich weitgehend auf zerstörungsfreie Dokumentationsmethoden
stüzten wird. Wissenschaftler aus den geo- und biowissenschaftlichen
Disziplinen sind an der Erforschung der neuen Höhle beteiligt. Es gilt aber zu
vermieden, dass sich nun die Forschung selbst als bedeutsamer Zerstörungsfaktor
in der Höhle etabliert. In den archäologischen und paläontologischen Wissenschaftsfeldern
wächst die Erkenntnis, dass
wissenschaftliche Nachforschungen (z.B. durch Grabungen) eine kontrollierte Zerstörung unersetzlicher
Befunde bedeutet. Der bevorzugte Einsatz zerstörungsfreier oder
minimalinvasiver Arbeitsmethoden ist jedoch geeignet, Eingriffe in die Substanz
der Höhle gering zu halten. Die Entwicklung einer digitalen dreidimensionalen Höhlenrekonstruktion kann z.B. die
virtuelle „Befahrung“ erlauben. Sie unterstützt die vom Gesetz geforderte
Schonung der Quellen, macht jedoch das Denkmal nicht entbehrlich. Sie kann aber
helfen, dessen Inanspruchnahme zu verringern und gleichzeitig eine große
Informationsmenge zu erschließen und zugänglich zu machen.
Nicht allein die Wissenschaft wird die zu erwartende
Datenflut aus der Höhle beschäftigen. Seit dem frühen Pressemeldungen wird in
Breitscheid, im Kreis und darüber hinaus überlegt, ob nicht Abschnitte der
Höhle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine Entscheidung
darüber wird so rasch nicht zu treffen sein, denn die Lage der Höhle am Rand
eines aktiven Abbaubetriebes wird einer Erschließung im Wege stehen, solange
die Rohstoffgewinnung andauert. Denkmal- und Naturschutz werden jedoch als
Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen, sobald die Planungen in eine konkrete
Phase eintreten. Dies kann nur dann geleistet werden, wenn fundierte
Informationen über das zu erschließende Höhlensystem verfügbar sind.
Nach jahrtausendelangem Schlaf ist die Höhle „angekommen“
in unserer Kultur, die gleich mit vielfältigen und einander auch
widersprechenden Nutzungsansprüchen an
sie herantritt. Gerade in Hessen sind Zerstörungen unersetzlichen
paläontologischen Höhleninventars in den frühen Jahrzehnten dieses Jahrhunderts
sehr weitreichend gewesen. Denkmäler von einzigartiger vorgeschichtlicher
Bedeutung wie die Höhle Wildscheuer bei Steeden sind noch vor weniger als einem
halben Jahrhundert, als die Bedeutung solcher Denkmäler für die
Kulturgeschichte des Menschen und seiner Umwelt längst feststand, gesprengt
worden, nur um der Gewinnung einiger tausend Tonnen Kalkes halber.
Ein solches trauriges Schicksal wird der neuen Großhöhle
bei Breitscheid-Erdbach erspart bleiben. Ungeachtet sehr unterschiedlicher
Interessen und Ausgangspositionen der an den Schutzberatungen Beteiligten wurde
ein gemeinsamer Erhaltungswille klar, der eine für Denkmal- und Naturschutz,
Forschung und Rohstoffgewinnung gleichermaßen akzeptable Lösung bereithält.
Herr M. Lang (Kalksteinwerk Medenbach) sowie Herr Th. Hülsmann (Speläologische Arbeitsgemeinschaft Hessen) stellten unpublizierte Pläne zur Verfügung, dafür sei herzlich gedankt.