Thomas Kaiser & Thomas Keller


Der eiszeitliche Höhlenboden von Breitscheid-Erdbach, ein paläontologisches Denkmal

 

Das Wappen der Großgemeinde Breitscheid im hessischen, dem östlichen Teil des Westerwaldes besteht unter anderem aus einem irdenen Topf, der das in der Region lange blühende Häfnerhandwerk symbolisiert. Darüber hinaus weisen Schlegel und Hammer auf den einst bedeutsamen Bergbau der Umgebung hin. Wenn die Gemeinde dieses Wappen einmal verändern sollte, werden einige Tropfsteine aufgenommen werden müssen, denn eine ganze Anzahl kleinerer und größerer Höhlen und vielfältige weitere Karsterscheinungen wie Dolinen (Einsturzkrater) und Karstschloten konzentrieren sich auf engem Raum in und um Breitscheid. Der Untergrund am Ostrand des Ortes und eines großen Geländeabschnittes zwischen Breitscheid und dem kleinen, östlich gelegenen Ortsteil Erdbach wird von Kalkgestein eingenommen, das nach Westen unter Sedimenten und Basalt der Tertiärzeit abtaucht. Die leicht kuppenförmige Oberfläche ist altes Kulturland. Sie wird in Ost-West-Richtung von einem Trockental durchzogen. Das Kalkgestein, der sogenannte Iberg-Kalk, ist in der Devonzeit des Erdaltertums vor etwa 370 Millionen Jahren unter marinen Bedingungen entstanden. Er enthält zahlreiche fossile Rifforganismen. Ein tief abgetreppter Kalksteinbruch nordwestlich und westlich von Erdbach bietet heute umfassende Aufschlüsse in diesem Gestein. Sehr kennzeichnend für die Durchlässigkeit des Untergrundes ist, dass der Erdbach zwischen Breitscheid und Erdbach einen unterirdischen Verlauf nimmt. Er entspringt aus tertiärzeitlichen Schichten des Basaltrandes südwestlich Breitscheids und versinkt am östlichen Ortsrand, um erst nach einer Strecke von 1300m und einer unterirdischen Höhendifferenz von etwa 110m direkt südlich des Ortsteils Erdbach am Rande des Kalkkomplexes wieder an die Oberfläche zu treten.

Bereits in den sechziger Jahren hatte eine Arbeitsgruppe von Höhlenforschern das Hohlraumsystem des Erdbachs erkundet. Man fand heraus, dass der Erdbach ein Karsthöhlensystem für seinen unterirdischen Lauf verwendet.

Die Erforschung der Breitscheider Höhlen reicht jedoch weit zurück bis in die Frühzeit der archäologischen Forschung. Bereits 1712 erwähnt Johannes Krafft einige Höhlen der Lahn-Dill-Mulde, unter anderen die sogenannten Steinkammern bei Erdbach. 1884 wurden die Kleine und die Große Steinkammer bei Erdbach von Carl August von Cohausen untersucht, einem Pionier der Altertumsforschung. Er hatte zuvor in der Wildscheuer, einer Karsthöhle bei Steeden an der Lahn, erstmals in Hessen das zeitgleiche Auftreten des Menschen mit einer eiszeitlichen Fauna nachweisen können. In den Erdbacher Höhlen jedoch blieben die ersehnten paläolithischen Funde aus und solche der viel jüngeren Späthallstatt-/Frühlatènezeit kamen ans Licht. Höhlen sind in Kalkgebieten keine Seltenheit. Sie entstehen durch die Korrosion des Kalkes durch saure Sickerwässer, die aus dem kohlendioxidreichen Bodenhorizont in das Kluftsystem des Kalkgesteins eindringen. Auf seinem Weg in die Tiefe erweitert das saure Wasser diese Klüfte im Lauf der Zeit zu Hohlräumen, die im günstigsten Falle weit genug sind, um vom Menschen befahren werden zu können. Wir sprechen dann von einer Karsthöhle.

 

Es ist nicht verwunderlich, dass gerade beim Kalkabbau Höhlen abgeschnitten werden. In dem großen Steinbruch zwischen Medenbach und Erdbach ist dies immer wieder geschehen. 1953 kam beim Kalkabbau eine Höhle zum Vorschein, deren Länge auf 30m geschätzt wurde. Sie fiel später dem Abbau zum Opfer. Die bislang letzte Ausdehnung von etwa 20m wurde im Januar 1999 durch Sprengungen eröffnet. Diese Funde waren und sind schwer zu erhalten, wenn sie im genehmigten Abbauareal eines Steinbruchs liegen.

Im Winter 1993 wurden jedoch am Südrand des großen Steinbruchs die Eingänge zu einem ungewöhnlichen ausgedehnten Höhlensystem angeschnitten, das von den Entdeckern, Mitgliedern der Speäologischen Arbeitsgemeinschaft Hessen e.V., Herbstlabyrinth-Adventhöhle-System benannt wurde. Die vom Steinbruchbetreiber nicht nur geduldeten, sondern auch unterstützten Untersuchungen der Amateure ergaben ein geräumiges System mit einer Gesamtlänge von mindestens 3500 m. Diese Großhöhle erstreckt sich über mehrere Höhenniveaus, die sich als alte Karstniveaus deuten lassen und verschiedene aufeinanderfolgende Entwicklungsstadien der Höhlenbildung repräsentieren. Die oberflächennahen Hohlräume sind teilweise eingestürzt und durch Ablagerungen verfüllt. Hier befinden sich die heutigen Höhleneingänge.

In einem zentralen Abschnitt der tieferliegenden Gangsysteme (Abb.2) wurde bereits bei den ersten Befahrungen ein Vorkommen pleistozäner (eiszeitlicher) Wirbeltierfossilien erkannt. Fossilien sind aber auch in älteren, heute verstürzten Karstniveaus erhalten, die in der Abbauwand des Steinbruches zwischen 400 und 420 m ü. NN aufgeschlossen sind (Abb.8). Verstürzte Blöcke, Gerölle und Wirbeltierknochen liegen hier in fein- bis  großkörnigem, zum Teil lehmigen Sediment vor. Versturzmassen und eingeschwemmter Oberflächendetritus überlagern das Vorkommen. Wirbeltierfossilien sind in den Sinterbänken und den tonigen Sedimentkörpern durch Reste von Fischen, Fledermäusen (Abb.3), Hasenartigen, Nagetieren, Marderartigen (Martes sp.) und von Höhlenbären (Ursus spelaeus) nachgewiesen. Überreste fossiler Fledermäuse überwiegen.

Fossilienvorkommen im Inneren der Höhle werden von den vorerwähnten Befunden des älteren Karstniveaus unterschieden und als eigener Befundkomplex mit der Kurzbezeichnung BE 2 zusammengefaßt. Die Faunenreste sind Bestandteil eines Sedimentkörpers, der in einem Höhlenabschnitt von 105 m Länge das Bodensediment bildet (Abb.2). In östlicher Richtung ist dieser Höhlenabschnitt durch Versturzmassen plombiert. An keiner Stelle des annähernd horizontalen Höhlenabschnittes ist der Höhlenboden ohne Sedimentüberdeckung zugänglich. Mächtigkeit und Volumen des Sedimentkörpers sind daher noch weitgehend unbekannt. Das von Bohnerzen, Sinterfragmenten, Massenkalkgeröllen, Versturzmassen und Knochen durchsetzte Sediment liegt in tonig-lehmig gebundenem Gefüge vor. Die Säugetierfossilien sind in großer Zahl fast ohne Sedimentbedeckung auf der Oberfläche des Höhlenbodens aufgeschlossen (Abb. 4 bis 7). Fossilieneinschlüsse sind Knochenfragmente und vollständige Skelettelemente, die überwiegend dem eiszeitlichen Höhlenbären (Ursus spelaeus) zuzuordnen sind. Es sind bislang ferner Reste vom Pferd (Equus sp.), einem Nashornartigen und einem großen rinderartigen Huftier durch isolierte Fußknochen belegt.

Eine Beprobung des Oberflächenbefundes in einem gestörten  Bereich erbrachte Hinweise auf eine mittel-würmzeitliche (späteiszeitliche) Datierung der Bärenpopulation. Die oberflächlich lagernden Fossilien liegen in einer Erhaltung vor, die sich durch eine weitgehende Reduzierung der organischen Komponente des Knochens auszeichnet. Sie zeigen eine spröde Konsistenz und reagieren auf Austrocknung mit Rissbildung. Kalksinterbildungen, die in der Höhle in reicher Formenfülle entwickelt, sind an vielen Stellen auf die Knochenreste aufgewachsen (Abb.7). Mit Ausnahme von vereinzelten Fledermausüberresten sind jedoch bislang keine nacheiszeitlichen Einträge auf dem Höhlenboden dokumentiert. Dies trifft auch für menschliche Lebensspuren zu.

Die ungestörte Erhaltung des pleistozänen Höhlenbodens und das Fehlen von nacheiszeitlichen Komponenten in der Oberflächen-Grabgemeinschaft machen es wahrscheinlich, dass das System nach der Einlagerung der Fossilien für größere Säugetiere nicht mehr zugänglich war. Der heutige Zugang zur Höhle ist nur unter Überwindung von Steilstufen und Engstellen möglich, die für Großsäugetiere nur einwärts, durch Absturz passierbar wären. Sollten Teile der Höhle im Würmglazial (der letzten großen Vereisungsperiode der Eiszeit) als Winterquartier von Großsäugetieren (Höhlenbären) aufgesucht worden sein, was als wahrscheinlich gelten kann, ist der heutige Zugang mit Sicherheit nicht identisch mit den eiszeitlichen Zugängen. Diese konnten bislang nicht lokalisiert werden, werden jedoch in der östlichen Fortsetzung jenes Gangsystems vermutet, das den paläontologischen Fundkomplex  beherbergt (Abb.2). Knochenreste von Höhlenbären sind keine Seltenheit in den Höhlen der periglazialen Gebiete ( der den ständig von Schnee und Eis bedeckten Zonen unmittelbar benachbarten Areale) Mittel- und Osteuropas. Dabei handelt es sich fast immer um die Reste von Tieren, die während des Winterschlafs in der Höhle den Tod fanden. Obgleich der Höhlenbär (Urus spelaeus) zu den häufig in Höhlen fossil aufgefundenen  Säugetierarten zählt, sind ausgesprochene Bärenhöhlen, in denen bisweilen die Reste von hunderten bis zu zehntausenden von Individuen dieser Art erhalten geblieben sind, ein seltener Fund. Die großen Individuenzahlen sind das Ergebnis eines Anreicherungseffekts über lange Zeiträume. Die Fossilien repräsentieren dann einen Querschnitt durch die eiszeitliche Bärenfauna einer Region. So lässt sich die Entwicklung einer Bärenpopulation  über einen längeren Zeitraum hinweg rekonstruieren. Ohne die Ausweitung des Steinbruches im Zuge des Kalksteinabbaues wäre die Entdeckung des neuen großräumigen Höhlensystems kaum gelungen. Der Tagebau greift auf erheblicher Fläche und in einer Abbautiefe von maximal 100m in den devonzeitlichen Massenkalk ein. Dabei schneidet er naturgemäß die bevorzugt entlang von Kluftflächen und Schichtfugen entwickelten Hohlräume an, die den Massenkalk durchsetzen. Die Gestalt und der Verlauf von Höhlen bleibt aber solange verborgen, bis ein Sprengschuss den Einstieg in ein solches Gangsystem ermöglicht, denn auch mit modernster Technik ist ein tief unter der Geländeoberfläche liegendes Höhlensystem in der Regel nicht prospektierbar. Die Lage der neuen Großhöhle am Südrand des Steinbruchs erwies sich als großer Glücksfall, da hier der Gesteinsabbau bedingt durch ein Abfallen des Geländes, eine nahe Straße, und ein sich anschließendes Naturschutzgebiet nicht mehr in südliche Richtung erweitert werden kann. Zwar sind die Abbautrassen des Steinbruchs bereits bedrohlich nahe an den Bereich der Hohlräume herangerückt und die Sprengungen haben manche zerklüftete Massenkalkpartie gelockert, das System ist jedoch insgesamt noch intakt. Etwa ein Drittel der bislang bekannten Hohlräume erstreckt sich aber in den für den Abbau genehmigten Bereich hinein und würde, so war in den Jahren nach der Entdeckung zu befürchten, unweigerlich dem Kalkabbau zum Opfer fallen.

Das Landratsamt für Denkmalpflege Hessen war über Nachforschungen und Dokumentationen des Dortmunder Naturkundemuseums schon früh auf die fossilen Funde in der Höhle aufmerksam geworden. Gleichzeitig wurde es in der Anfangsphase der nun einsetzenden Schutzbemühungen von Mitgliedern der Speläologischen Arbeitsgemeinschaft Hessen umfassend über die Entdeckungen unterrichtet, verbunden mit der Bitte, die Unterschutzstellung der Großhöhle unverzüglich einzuleiten. Eine Unterschutzstellung aber war aufgrund der gegebenen Rechtslage vorerst nicht möglich, denn der in den genehmigten Abbaubereich hineinragende Höhlenabschnitt war nur dann dauerhaft zu erhalten und zu sichern, wenn er aus der bestehenden rechtsgültigen Abbaugenehmigung ausgeklammert werden konnte. Von Anfang an kam nur die Erhaltung des vollständigen zu dieser Zeit bekannten Systems infrage und hier war neben dem Paläontologischen Denkmalschutz  auch der Geologische Naturschutz umfassend zu beteiligen. Diese umfassende Erhaltungsoption konkurrierte jedoch mit den gleichzeitig bestehenden berechtigten Interessen der Rohstoffsicherung und des Arbeitsplatzerhaltes. Auch gab es keine Möglichkeit, um eine Entschädigung des Steinbruchbetreibers vorzunehmen. Dieser hatte den durch den Verzicht auf den Abbau der höhlenführenden Kalkpartien anfallenden Verlust an förderbarem Gestein auf 2 Millionen Tonnen beziffert. In den Jahren 1996 und 1997 erfolgten daraufhin zahlreiche Gespräche, an denen neben dem Betreiber des Steinbruchs auch Dienststellen des Denkmal- und Naturschutzes sowie die Gemeinde Breitscheid beteiligt waren. 1998 gelang der Durchbruch, eine Einigung auf einen Kompromiss, der das höhlenführende Areal aus der vorzunehmenden Änderungsgenehmigung ausgrenzte zum Ausgleich Erweiterungsflächen für den Abbau in speläologisch und paläontologisch unbedenklichen Arealen vorsah. Damit waren endlich auch die Voraussetzungen erfüllt, das Höhlensystem einem wirksamen und umfassenden Schutz zuzuführen. In der Praxis ist das nur möglich, wenn zugleich mit dem für die  vorzeitlichen Überreste und den fossilführenden Höhlenboden zutreffenden Hessischen Denkmalschutzgesetz das Hessische Naturschutzgesetz  mit herangezogen wird, denn nur mit diesem ist der Schutz großer morphologischer Hohlformen sowie anorganischer Höhleninhalte möglich. Beide Gesetze ergänzen sich übrigens vortrefflich: Das hessische Denkmalschutzgesetz nimmt sich mit besonderen Vorschriften der paläontologischen Funde und Befunde an und stellt neben deren Schutz auch sicher, dass Nachforschungen und Begehungen und die damit verbundene Materialentnahme  bis ins Einzelne geregelt sind. Das Hessische Naturschutzgesetz berücksichtigt stärker den funktionalen  Aspekt von Eingriffen in den Naturhaushalt und stellt sicher, dass Schutz- und Erhaltungsbelange der belebten und unbelebten Natur gewahrt bleiben.

In den ersten Jahren nach der Entdeckung des neuen Höhlensystems waren Befahrungen noch durch einen begrenzten Personenkreis möglich, der aus Mitgliedern des Entdeckerkreises  und nur wenigen weiteren Eingeweihten bestand. Die geringe Befahrungsfrequenz war damals vom Standpunkt der Denkmalpflege noch zu tolerieren, obwohl durch unachtsame Höhlengänger bereits Schäden an den Fossilien in der Höhle entstanden waren. Nach mehreren Presseberichten im April 1997 verstärkte sich der Andrang auf die neue Höhle, so dass sie mit Rücksicht auf den einzigartigen paläontologischen Befund im Einvernehmen mit dem Eigentümer und Betreiber für den öffentlichen Zugang gesperrt werden musste. Sie kann gegenwärtig nur mit einer Nachforschungsgenehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde betreten werden. Eine Zugangsregelung, die den besonderen denkmal- und naturschutzrechtlichen Erfordernissen Rechnung trägt, wird zur Zeit erarbeitet; sicher ist, dass die Höhle zunächst für die breitere Öffentlichkeit gesperrt bleiben wird. Neben den denkmal- und naturschutzrechtlichen Belangen erfordern auch bergsicherheitliche und haftungsrechtliche Argumente eine Einschränkung der Befahrungen.

Die dem Höhlenschutz dienende Befahrungspause ermöglicht eine ungestörte Bestandsaufnahme der vorhandenen organischen und anorganischen Inventars, die sich weitgehend auf zerstörungsfreie Dokumentationsmethoden stüzten wird. Wissenschaftler aus den geo- und biowissenschaftlichen Disziplinen sind an der Erforschung der neuen Höhle beteiligt. Es gilt aber zu vermieden, dass sich nun die Forschung selbst als bedeutsamer Zerstörungsfaktor in der Höhle etabliert. In den archäologischen und paläontologischen Wissenschaftsfeldern wächst die Erkenntnis, dass  wissenschaftliche Nachforschungen (z.B. durch Grabungen)  eine kontrollierte Zerstörung unersetzlicher Befunde bedeutet. Der bevorzugte Einsatz zerstörungsfreier oder minimalinvasiver Arbeitsmethoden ist jedoch geeignet, Eingriffe in die Substanz der Höhle gering zu halten. Die Entwicklung einer  digitalen dreidimensionalen Höhlenrekonstruktion kann z.B. die virtuelle „Befahrung“ erlauben. Sie unterstützt die vom Gesetz geforderte Schonung der Quellen, macht jedoch das Denkmal nicht entbehrlich. Sie kann aber helfen, dessen Inanspruchnahme zu verringern und gleichzeitig eine große Informationsmenge zu erschließen und zugänglich zu machen.

Nicht allein die Wissenschaft wird die zu erwartende Datenflut aus der Höhle beschäftigen. Seit dem frühen Pressemeldungen wird in Breitscheid, im Kreis und darüber hinaus überlegt, ob nicht Abschnitte der Höhle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine Entscheidung darüber wird so rasch nicht zu treffen sein, denn die Lage der Höhle am Rand eines aktiven Abbaubetriebes wird einer Erschließung im Wege stehen, solange die Rohstoffgewinnung andauert. Denkmal- und Naturschutz werden jedoch als Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen, sobald die Planungen in eine konkrete Phase eintreten. Dies kann nur dann geleistet werden, wenn fundierte Informationen über das zu erschließende Höhlensystem verfügbar sind.

Nach jahrtausendelangem Schlaf ist die Höhle „angekommen“ in unserer Kultur, die gleich mit vielfältigen und einander auch widersprechenden Nutzungsansprüchen  an sie herantritt. Gerade in Hessen sind Zerstörungen unersetzlichen paläontologischen Höhleninventars in den frühen Jahrzehnten dieses Jahrhunderts sehr weitreichend gewesen. Denkmäler von einzigartiger vorgeschichtlicher Bedeutung wie die Höhle Wildscheuer bei Steeden sind noch vor weniger als einem halben Jahrhundert, als die Bedeutung solcher Denkmäler für die Kulturgeschichte des Menschen und seiner Umwelt längst feststand, gesprengt worden, nur um der Gewinnung einiger tausend Tonnen Kalkes halber.

Ein solches trauriges Schicksal wird der neuen Großhöhle bei Breitscheid-Erdbach erspart bleiben. Ungeachtet sehr unterschiedlicher Interessen und Ausgangspositionen der an den Schutzberatungen Beteiligten wurde ein gemeinsamer Erhaltungswille klar, der eine für Denkmal- und Naturschutz, Forschung und Rohstoffgewinnung gleichermaßen akzeptable Lösung bereithält.

 

Herr M. Lang (Kalksteinwerk Medenbach) sowie Herr Th. Hülsmann (Speläologische Arbeitsgemeinschaft Hessen) stellten unpublizierte Pläne zur Verfügung, dafür sei herzlich gedankt.

 

Quelle: Zeitschrift; Denkmalpflege&Kulturgeschichte 1/1999, Seite 16-20