A- Geschichtliches und Familienkundliches
Der erste nachweisbare Hafner in Breitscheid war
Johann Markus Bechtum (1669/70—1741), der 1706 bei der Taufe eines Sohnes zum
erstenmal in einem Breitscheider Kirchenbuch genannt ist, und zwar als
„Ziegler". Sein Herkunftsort und das Jahr der Obersiedlung nach
Breitscheid sind nicht bekannt. Als Witwer heiratete er 1711 die Witwe Anna
Katharina Kuhlmann aus Breitscheid und wurde — vom gleichen Pfarrer wie 1706 —
mit der Berufsangabe „ein haffner" ins Heiratsregister eingetragen. So
wird angenommen werden können, daß er von der Zieglerei, die nachher in
anderen Händen war, zur Häfnerei übergegangen ist. Die, beiden Handwerke sind
verwandt und wurden früher oft von denselben Personen betrieben, wobei die
Häfnerei die höher zu bewertende Tätigkeit war.
Die Entwicklung bis 1800
Johann Markus Bechtum hatte in seinem Sohn Johann
Jonas, geb. um 1692, einen Gehilfen (und späteren Nachfolger). Dieser Sohn trat
in Breitscheid vom lutherischen zum reformierten Glaubensbekenntnis über und
heiratete 1716 als Häfnergeselle eine Breitscheiderin, deren Familie bald unter
den Hafnern genannt wird. Auch den Sohn seiner zweiten Frau, Jost Henrich
Kuhlmann (geb. 1698), nahm Meister Bechtum in sein Handwerk auf. Aus Akten und
Kirchenbüchern sind weitere drei Hafner im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
bekannt; sie stammten aus altansässigen Breitscheider Familien und hatten
wahrscheinlich ihr Handwerk in Herborn oder in Erdbach erlernt, wo die Häfnerei
schon früher als in Breitscheid nachgewiesen ist. Es waren:
1. Johann Jost Weyel,
geb. 1686, der 1726 seine, Frau in die Zunft einkaufte und gleichzeitig einen
Lehrling lossprechen ließ (HStAW 190/5255);
2. Johann Peter Georg,
geb. 1692;
3. Michael Philipp
Schmidt, geb. 1694, der 1712 als 18jähriger in die Zunft aufgenommen wurde
(HStAW 172/2496.1); seine Nachkommen stellten im 18. Jahrhundert die meisten
Häfnermeister in Breitscheid.
Die Zunftordnung der Hafner in Stadt und Amt
Herborn vom Jahre 1712 wurde 1725 erneuert (und auf die Pfeifenbäcker
ausgedehnt). In beiden „Kurbriefen" war angeordnet, daß alle Meister in
Herborn ansässig sein oder bald werden sollten. Diese für die
Rohstoffversorgung äußerst ungünstige, von den Herborner Hafnern aber in der
Folge immer wieder neu erhobene Forderung wurde Anlaß zu langandauernden
Spannungen zwischen
den Stadt- und den Landmeistern; sie waren
begründet in ungleichen Wettbewerbsbedingungen zugunsten der Landmeister und
erst um die folgende Jahrhundertwende beendet. Einem in diesem Zusammenhang an
die Regierung in Dillenburg gerichteten Schreiben vom Jahre 1750 verdanken wir
die Namen der damaligen acht Häfnermeister in Breitscheid. Es hatten
unterschrieben: Michael Philipp Schmidt, Johann Georg Weyel, Johann Jonas
Bechtum, Johann Jost Georg, Jost Henrich Bechtum, Johann Peter Georg, Johannes
Walch und Johann Henrich Cuntz. Namen von Gesellen sind nicht genannt.
Nach 1750 erschwerte die Regierung die Zulassung
neuer Landmeister in die Zunft, vor allem wegen des steigenden Holzverbrauches.
Anträge der Breitscheider Gesellen Johannes Braun (1759), Jost Henrich Cuntz
(1759) und Johann Konrad Schmidt (1768) blieben ohne Erfolg. Braun und Cuntz
versuchten, mit Hilfe einer Holzersparnis zum Ziele zu kommen, indem sie
Breitscheider Braunkohlen bei Probebränden mitverbrauchten. Die, Dillen-burger
Rentkammer, damals um den Absatz der Braunkohlen besorgt, unterstützte den
Antrag der beiden Gesellen, konnte ihnen aber zur Aufnahme in die Zunft nicht
verhelfen (HStAW 172/4156).
Die Herborner Meister drängten um 1770 noch einmal
sehr betont darauf, daß die Hafner auf dem Lande „aussterben" sollten (von
einer Übersiedlung nach Herborn, wie es die Zunftordnung wollte, war schon
lange keine Rede mehr). Gleichzeitig versuchten Breitscheider Gesellen wieder,
als Meister in die Zunft aufgenommen zu werden — so Jost Henrich Kuhlmann d.
J., Johann Henrich Lang und (der oben schon genannte) Johann Konrad Schmidt.
Teils mit vorläufiger Genehmigung, teils ohne eine solche hatten sie ihr
Handwerk bereits eröffnet. Nun hatte aber auch die Rentkammer Bedenken. Sie
schrieb im Juli 1771 an die Regierung, die dermalige große Anzahl der Hafner
verursache, daß beinahe keiner das Handwerk richtig zu betreiben imstande sei.
Die Ware auf dem Markt sei „weder gehörig bearbeitet noch genügend
ausgebrannt". Daraus ist zu schließen, daß neben Konkurrenzdruck besonders
durch Holzknappheit eine Güteminderung der Häfnerware eingetreten war - was
allerdings in Breitscheid hätte verhindert werden können, wenn die Gemeinde
nicht gerade in diesen Jahren den Köhlern viel Holz freigegeben hätte, wie die
Geme,inderechnungen ausweisen (HStAW, Abt. 190).
Im Juni 1775 legte die Zunft der Regierung in
Dillenburg eine „bei versammeltem Handwerk" beschlossene neue Satzung
(wahrscheinlich eine Anlage zum Zunftbrief) zur Genehmigung vor. Darin hatten
die Landmeister durchgesetzt, daß ihre Söhne in die Zunft aufgenommen werden
sollten. wenn sie das Handwerk ordentlich erlernt hätten. Die Satzung wurde im
folgenden Monat genehmigt und in den Dillenburger Intelligenz-Nachrichten
bekanntgegeben. Aus Breitscheid hatten 13 Meister die Eingabe unterschrieben:
Johann Jonas Bechtum d. J., Johann Georg Schmidt d. Ä., Jost Henrich
Be,chtum, Johann Henrich Schmidt. Johann Jost
Schmidt, Jost Henrich Kuhlmann d. J., Johann Nikolaus Uhl, Johann Jonas Weyel,
Johann Konrad Schmidt, Johann Georg Schmidt d. J., Johannes Lehr, Johannes
Schmidt und Johann Henrich Lang (HStAW 172/2496.2). In den 1770er Jahren waren
außer den Meistern und ihren Söhnen mehrere fremde Gesellen hier beschäftigt;
im Pfarrarchiv ist das „wüste Treiben der Fremden" mißfällig vermerkt. Wie
später, so gab es damals auch nebenberufliche Hafner in der Dorfbevölkerung;
1776 wird erwähnt, daß der Schulmeister Johannes Thielmann (1740-1798) das
Häfnerhandwerk neben dem Schuldienst betreibe.
Im Jahre 1779 weigerte sich die Zunft, den Sohn des
Johann Henrich Weyel als Lehrling zuzulassen, weil der Vater nicht Hafner war.
Im gleichen Jahr protestierten 15 „untertänige Knechte der Häfnerzunft"
(so nannten sich die Breitscheider Meister in einem Schreiben an die Regierung)
gegen die beabsichtigte Wiederaufnahme der Kalkbrennerei durch die Gemeinde;
sie weisen auf die Holzknappheit hin. Bei dieser Gelegenheit wird erstmals der
Zoll auf Häfnerware erwähnt: „Durch die Häfnerei in Breitscheid wird alljährlich
so viel Geld ins Land gezogen, daß wer weiß wie viele Jahre dazu gehen müßten,
daß durchs Kalkbrennen nur die Hälfte solcher Summe ins Land gebracht würde.
Was durch die Hafner vor Herrschaftlichen Zoll in der hiesigen Gemeinde erhoben
wird, davon wird der Zollerheber am besten Nachricht erteilen können"
(HStAW 173/1481.2). - Es handelte sich dabei um Ausfuhrzoll vom Verkauf von
Häfnerware außerhalb des Landes Nassau-Oranien. (Für Kalk wurde der Zehnte vom Verkaufspreis
erhoben).
Als die Hafner in Stadt und Amt Herborn 1786 zum
erstenmal ihren Ton an der von der Dillenburger Regierung betriebenen Grube bei
Breitscheid kaufen mußten, gab es in Breitscheid 16 Abnehmer: Johann Jost
Schmidt, Johann Henrich Schmidt, Johann Peter Weyel, Johann Jonas Weyel, Johannes
Lehr, Jost Henrich Bechtum, Johannes Jonas Bechtum, Johann Georg Schmidt d. J.,
Johann Philipp Marbach, Johann Henrich Lang, Johann Georg Schmidt d. M.,
Johannes Peter Schmidt, Johannes Schmidt, Johann Nikolaus Uhl, Jost Henrich
Kuhlmann, Johann Nikolaus Heid. Sie kauften zwischen 84 und 327 Zentner Ton, im
Mitte! 163 Zentner (HStAW 174/939). Der unterschiedliche Verbrauch deutet an,
daß das Handwerk ungleichmäßig betrieben wurde — wahrscheinlich je nach Umfang
der Landwirtschaft in den einzelnen Häfnerfamilien.
Zwischen 1800 und 1900
Nach 1806, als Nassau-Dillenburg zum Rheinbundstaat
Großherzogtum Berg gehörte und eine französisch gesteuerte Regierung hatte,
wurde die Zunftordnung zunächst locker gehandhabt und 1809 ganz außer Kraft
gesetzt. Um diese Zeit hatte Breitscheid 75 Häuser und 22 selbständige Hafner
(HStAW 226/76). Die Namen der Meister konnten aus der Grundsteuerrolle von 1811
(HStAW 370/3849) in Verbindung mit Berufsangaben in den Kir-
chenbüchern ermittelt werden. Es waren: Johann
Nikolaus Heid. Johann Peter Weyel, Johannes Jonas Weyel, Johannes Lehr, Johann
Jost Weyel, Johann Jost Schmidt, Johann Jonas Bechtum, Johann Henrich Bechtum,
Johann Jonas Uhl, Johannes Benner, Johannes Henrich Schmidt, Johann Philipp
Marbach, Johannes Gliß, Johann Georg Schmidt d. M., Johann Georg Schmidt d. J.,
Johannes Peter Schmidt, Johannes Konrad Schmidt, Johann Nikolaus Uhl, Jost
Henrich Kuhlmann, Johann Georg Georg, Johann Adam Henning, Johann Henrich Hunius.
Die nassauischen Zünfte lebten nach dem Ende der Franzosenzeit (1813) noch
einmal auf, wurden aber nach dem im Jahre 1815 vollzogenen Anschluß des
Dillenburger Landes an das Herzogtum Nassau 1819 endgültig aufgelöst. Nun war
jeder Einwohner berechtigt, ein Handwerk zu betreiben, wenn nicht Privatrechte
oder Polizeivorschriften dem Vorhaben entgegenstanden. Meisterprüfungen, wie
zur Zeit der Zünfte, wurden nicht mehr gefordert. Diese Großzügigkeit dürfte
jedoch im Häfnerhandwerk Theorie geblieben sein, da es ohne ordentliche
Lehrzeit und ohne Weiterbildung der Gesellen nicht ausgeübt werden konnte. Ein
„Pfuscher" (so die Handwerkersprache) wäre nicht konkurrenzfähig gewesen.
Es ist erwiesen, daß das Gesellenwandern nach Einführung der Gewerbefreiheit —
wenn auch vielleicht in geringerem Umfang — beibehalten worden ist. Leider läßt
sich nicht mehr feststellen, welche Einflüsse auf die weitere Entwicklung der
Häfnerei davon ausgegangen sind, doch sind solche als sicher anzunehmen. Der
Mangel an Vergleichsmöglichkeiten erlaubt aber bei dem fast vollständigen
Fehlen älterer Irdenware in Breitscheid leider keine Rückschlüsse.
Mitte des 19. Jahrhunderts gab es die gesetzliche
Prüfung für Lehrlinge und auch die Meisterprüfung wieder. Aus dem Jahre 1851
ist ein Lehrvertrag mit nachstehendem Text vorhanden:
„Lehrkontrakt. — Zwischen Johann Henrich Georg und
Johannes Anton Petry, beide von hier, wurde heute folgender Kontrakt
abgeschlossen und diese hierüber schriftlich abgefaßte Urkunde von beiden
Kontrahenten unterschrieben.
Erstens verspricht der Johann Henrich Georg, den
Sohn des Johannes Anton Petry das Häfnerhandwerk so in zweieinhalb Jahren zu
lehren, daß derselbe sich als Geselle der gesetzlichen Prüfung unterziehen
kann. Zweitens verspricht der Johannes Anton Petry, dem Johann Henrich Georg
für seinen Lehrling 35 Gulden preußisch Curant auszuzahlen und zwar die Hälfte
gleich und die andere Hälfte, wenn die Lehrzeit aus ist. Drittens: Sollte der
Lehrling in der Zeit nicht soviel gelernt haben, daß derselbe bei der Prüfung
bestehen kann, so muß der Johann Henrich Georg denselben noch ein Jahr
unentgeltlich in die Lehre nehmen. Breitscheid, den 3. Februar 1851." (Original
bei Familie Paul Diehl, Breitscheid).
Vom gleichen Jahr ist der Meisterbrief, den Joh.
Georg Wilhelm Georg, geb. 1818, nach bestandener Prüfung vor dem Bürgermeister
in Herborn erwarb. Der Prüfling hatte laut Wanderbuch von 1837 bis 1840
zweieinhalb Jahre als Geselle in Oberdreis bei Altenkirchen und in Frechen bei
Köln gearbeitet. Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:
„Aktum Herborn, den 14. Oktober 1851. - Es erschien
der Hafner G. Wilhelm Georg 2. von Breitscheid und trug vor: Ich bin willens,
mich in dem Häfnergewerbe als Meister prüfen zu lassen und bitte, mich behufs
dessen den betreffenden Prüfungsmeistern zur Prüfung zu überweisen. Um diesem
Ansuchen zu entsprechen, wurden die hierzu ernannten Prüfungsmeister Adam
Henning und Johannes Henrich Stahl von Breitscheid und Christian Fries von
Gusternhain mit Vornahme der Prüfung beauftragt. Nachdem dieses Geschäft von
den Genannten beendiget war, erschienen dieselben und erklärten, daß Georg
Wilhelm Georg das vorgeschriebene Prüfungsstück: 1. einen großen Topf von 8
Maas (= Maß), 2. eine große tiefe Schüssel 6 Maas, 3. u(nd) einen Kaffeekessel,
4 Maas haltend, in ihrem Beiseyn meistermäßig gearbeitet habe. Demgemäß wurde
Georg Wilhelm Georg 2. von Breitscheid in den Stand als Meister zu treten für
fähig erklärt, welches demselben hiermit von uns pffichtmäßig beurkundet
wird." Es folgen die Unterschriften der Prüfungsme,ister und des
Bürgermeisters Döring. (Original bei Familie Karl Georg, Breitscheid.)
Im Jahre 1865 gab es in Breitscheid 30 Häfnereien
(2); dies dürfte der Höchststand gewesen sein, der sich in der Folge langsam
verringerte. Die Namen der Werkstattinhaber sind nicht genau zu ermitteln, da
die Kirchenbücher nur die Bezeichnung „Hafner" anführen und nicht
zwischen Meistern und Gesellen unterscheiden. Dagegen nennt die
Klassensteuerrolle von 1885/86 (Gemeindeakte im HStAW, Abt. 360) die in der
Häfnerei beschäftigten 54 Personen genau mit ihrem handwerklichen Stand als
Meister, Meisterswitwen, Gesellen und Gehilfen - letztere wahrscheinlich
Lehrlinge und nicht ständig Beschäftigte. Es sind 40 Familien mit zusammen 176
Personen und 14 Einzelpersonen verzeichnet. Demnach ernährte sich von den damaligen
741 Einwohnern stark ein Viertel dem Häfnerhandwerk (neben kleiner
Landwirtschaft).
Obwohl es schon vorher in Breitscheid einen
Gewerbeverein gab, gründeten die Hafner im Jahre 1887 eine eigene Innung. Im
Statut derselben heißt es (§ 1): „Sitz ist zu Breitscheid. Ihr Bezirk umfaßt
den Bezirk der Gemeinde Breitscheid sowie der Nachbargemeinden, welche sich
nachträglich zum Beitritt melden." Das Innungsstatut, vom Bezirks-Ausschuß
in Wiesbaden am 16. Juli 1887 genehmigt, wurde zwar gedruckt, die Innung selbst
hat aber anscheinend nur auf dem Papier bestanden. Von älteren Hafnern war
nichts über sie zu erfahren, ebenfalls ist von einem Vollzug der vorgeschriebenen
Gesellen- und Meisterprüfungen nichts bekannt. Ein Exemplar des in Herborn
gedruckten Büchleins ist noch vorhanden.
Anfang 1888 versuchte das Landratsamt in
Dillenburg, die Breitscheider Mäfner für den Eintritt in die Ortskrankenkasse
des Amtes Herborn zu gewinnen. Diese lehnten ab mit der Begründung, daß ihre
neue Innung eine eigene Krankenkasse einrichten wolle; in eine andere Kasse
würden sie nicht eintreten. Aber auch über eine Innungskrankenkasse ist hier
nichts bekannt. Vermutlich scheiterte die Gründung an der geringen Zahl der
Teilnahmewilligen; es hatten sich nur 13 Meister, 11 Gesellen und 3 Lehrlinge
(etwa die Hälfte der Berechtigten) zum Beitritt bereit erklärt. Ironisch
schrieb der Leiter der Ortskrankenkasse Herborn, Emil Wurmbach, im Juli 1888 an
das Landratsamt: „Die winzig kleine Hafner-Innung scheint etwas an Größenwahn
zu leiden und gar keinen Begriff von der Bedeutung und dem Wesen einer
Ortskrankenkasse zu haben" (HStAW 410/218). In diesem Zusammenhang wurde
der Bürgermeister in Breitscheid vom Landratsamt in Dillenburg aufgefordert,
eine Liste der Meister, Geseilen und Lehrlinge des Häfnerhandwerks vorzulegen.
Der Bericht, aus dem die Besetzung der damaligen 28 Häfnereien zu ersehen ist,
enthält das letzte amtliche Namenverzeichnis der Breitscheider Hafner im vorigen
Jahrhundert. Nach der Aufstellung des Bürgermeisters arbeitete
1. Louis Reeh (Hausname:
Hoose) mit Schwiegersohn Ernst Thielmann,
2. Heinrich Gustav Keßler
mit Sohn Adolf,
3. Reinhard Reeh (HN:
Reinhards) mit Sohn Ferdinand und Schwiegersohn Friedrich Hisge,
4. Wilhelm Hisge (HN:
Hisges) mit Sohn Wilhelm,
5. Friedrich August
Thielmann (HN: Grußjonese) mit August Ferdinand Kolb,
6. August Thielmann (HN:
Bechtums) mit Schwiegersohn Wilhelm Gail.
7. Johannes Heinr. August
Reeh (HN: Reehe) mit Sohn Wilhelm,
8. Ludwig Heinrich
Thielmann (HN: Heide) mit Reinhard Rompf (Gusternhain),
9. Ferdinand Gail ohne
Geselle,
10. Heinrich Reeh (HN:
Dapperts) mit Sohn Albert und Heinrich Schmidt,
11. Wilhelm Heinr. August
Weye! (HN: Hohmanns) mit Schwager Karl Ferdinand Georg (HN: Fesch, später
Fridolins).
12. Wilhelm August Stahl
(HN: Sandersch) mit Albert Schmidt (HN: Jörje),
13. Fridolin Benner mit
Sohn Wilhelm und August Imme!,
14. Friedrich Wilhelm
Reeh (HN: Katzeweihersch) mit Sohn Adolf,
15. Heinrich Kolb (HN:
Kutschersch) ohne Geselle,
16. Wilhelm Heinrich
Weyel 2. (HN: Kolwe) ohne Geselle,
17. Rudolf Thielmann (HN:
Älwerte) mit Reinhard Schmidt,
18. Friedrich Wilhelm
Schmidt (HN: Fesch) mit Sohn Heinrich.
19. Heinrich Reinhard
Thielmann (HN: Fesch) mit Sohn August,
20. Martin Thielmann (HN:
Martins) mit Reinhard Rompf(?),
21. Heinrich Weyel (HN:
Grußjonese) mit Adolf Heinrich Kolb (HN: Reehches),
22. Ferdinand Thielmanns
Witwe (HN: Frörje) mit Sohn Theodor,
23.
Ferdinand Bechtum (HN: Binnersch) mit Friedrich Immel,
24. Johannes Adolf
Thielmann (HN: Adolfs) mit Wilhelm Lupp,
25. Ferdinand Hisge ohne
Geselle,
26. Fridolin Thielmann
(HN: Jörje) ohne Geselle,
27. Johannes Ferdinand
Thielmann (HN: Aßmannshannese) mit Friedrich August Petry (HN: Zilletter),
28. Heinrich Rudolf
Thielmann (HN: Dillmanns) mit Heinrich Lupp.
(Anmerkung: Die unter den Nummern 8, 20, 24 und 28
des Verzeichnisses aufgeführten Meister waren Brüder.)
Breitscheider Hafner In einer Siegerländer
Werkstatt
En der Klassensteuerrolle von 1885/86 wird der
Häfnermeister Wilh. Immel genannt, im Bericht des Bürgermeisters vom August
1888 dagegen nicht mehr. Verluste im Handwerk hatten ihn gezwungen, die
Selbständigkeit aufzugeben, doch fand er bald wieder Beschäftigung in seinem
Beruf, als der Bäcker- und Konditormeister Wilhelm Faust in Niederscheiden/Sieg
als Nebenerwerb eine Häfnerwerkstatt einrichtete, aus Breitscheid/Erdbach Ton
bezog und (außer W. Imme! als Meister) weitere Breitscheider Hafner einstellte
(3), die in wechselnder Folge ins Siegerland gingen, wenn in Breitscheid die
Häfnerarbeit knapp war. - In dem gewerbereichen Land an der Sieg waren die
Ansprüche der Käufer höher und die Umsätze besser als im Westerwald, so daß es
dort möglich war, neue Formen - besonders bei Kaffeekannen und Eierkäseseihen -
zu entwickeln und bessere Glasuren anzuwenden, wie es die aus dieser Zeit noch
vorhandenen Gegenstände zeigen.
Der kleine Betrieb in Niederscheiden wurde 1909/10
geschlossen; als letzter Hafner hat Heinrich Lupp (später Postagent in
Breitscheid) dort gearbeitet. Die anderen Breitscheider waren nach der
Jahrhundertwende wieder in ihrem Heimatort geblieben, wo sie — wenn nicht im
Handwerk — nun Arbeitsplätze in der neuen Fabrik fanden.
Von 1900 bis zum Ende der Häfnerei 1972
Mit dem Aufkommen der Industrie in Breitscheid um
1900 ging das Häfner-handwerk fast schlagartig auf die Hälfte seines Bestandes
zurück; von 24 Meistern Ende der 90er Jahre waren 1901 nur noch 12 oder 13
tätig, ähnlich war es bei den Gesellen. Nach und nach gaben weitere Meister das
Handwerk auf. Beim Kriegsausbruch 1914 arbeiteten noch selbständig: Ernst
Thielmann (HN: Hoose), Wilhelm Reeh (HN: Reehe), Richard Weyel (HN: Fesch),
Albert Thielmann (HN: Älwerte), Theodor Thielmann (HN: Frörje). Heinrich Adolf
Thielmann (HN: Adolfs), Wilhelm Benner, Johs. Ferdinand Thielmann (HN:
Aßmannshannese), Wilhelm Lupp und Reinhard Thielmann (HN: Dillmanns). Etwa die
gleiche Zahl Meistersöhne oder ältere Gesellen waren mittätig — die letzteren
nicht regelmäßig. Von den Meistern war Richard Weyel am besten vorgebildet. Er
hatte um die Jahrhundertwende mit behördlicher Unterstützung die Keramische
Fach-
schule in Höhr besucht und einige Jahre
nebenberuflich den Zeichenunterricht an der Fortbildungsschule in Breitscheid
gehalten. „In seiner Werkstatt am Gusternhainer Weg... fertigte er dann feinere
Tonwaren an, die guten Absatz fanden..." (Heimatchronist R. Kuhlmann, um
1920). Mehrere von ihm gearbeitete Gegenstände kunsthandwerklicher Art sind
noch im Besitz der Familie.
Im Weltkrieg 1914/18 gingen zwei Werkstätten ein,
und zwar die des Johs. Ferdinand Thielmann, der 1914 und dessen Sohn Reinhold
1915 starb, und die des Richard Weyel, der als Soldat aus dem Krieg nicht
zurückkehrte. Auch unter dem Häfnernachwuchs gab es Ausfälle; die Meistersöhne
Fridolin Benner und Louis Thielmann (HN: Hoose), beide 1898 geboren, fielen in
den letzten Kriegswochen an der Westfront.
Nach Kriegsende entstand in Breitscheid noch einmal
eine neue Häfnerei. Der aus Haiger stammende und hierher verheiratete Modelleur
Karl Schwehn (1881—1939) hatte 1910 einen kleinen Betrieb zur Herstellung von
Tonfiitern eröffnet. Er stellte diesen 1919 des besseren Absatzes wegen auf die
Anfertigung von Blumentöpfen und irdener Haushaltsware um und beschäftigte
Breitscheider Häfnergesellen (zeitweise auch einen Maler aus Frankfurt). Die
einsam am Medenbacher Weg vor dem Dorfe gelegene Werkstatt -„Schwehns
Häus'che" — brannte 1927 ab und wurde nicht wieder aufgebaut.
In dem Jahrzehnt zwischen 1920 und 1930 beendeten
vier Meister ihre selbständige Arbeit: Ernst Thielmann, Wilhelm Reeh mit Sohn
Karl, Theodor Thielmann mit Sohn Emil und Wilhelm Lupp mit Sohn Reinhold. Es
ist zu bedauern, daß der handwerklich hochbegabte Reinhold Lupp (1900—1968), der
kurze, Zeit — von der Kreisverwaltung unterstützt — die Fachschule in Höhr
besucht hatte, den kleinen Betrieb des Vaters nicht weiterführen konnte. Er ist
nachher als Geselle in anderen Werkstätten tätig gewesen, hat auch zeitweise
mit der Drehscheibe die ländlichen Schulen besucht und seine, Handwerkskunst
dort vorgeführt. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs waren in Breitscheid vier
Meister tätig: Albert Thielmann mit Sohn Rudi, Heinrich Adolf Thielmann mit
Sohn Wilhelm, Moritz Benner mit Sohn Franz und Reinhard Thielmann mit dem als
Nachfolger vorgesehenen Gesellen Friedrich Thielmann (HN: Franze). Die jungen
Hafner Wilhelm und Friedrich Thielmann kamen aus dem Krieg nicht zurück.
Heinrich Adolf Thielmann schloß 1943 seine Werkstatt, als sein Sohn nicht mehr
lebte und er 66 Jahre alt war. In den Mangeljahren der Nachkriegszeit erlebten
die drei letzten Häfnermeister noch einmal eine Blütezeit ihres Handwerks. Der
Bedarf an Gebrauchsgegenständen war groß, und die Beschaffung der Rohstoffe
machte - im Gegensatz zu anderen Gewerben - keine Schwierigkeiten. Das änderte
sich mit der Währungsumstellung 1948. Nun ging die Nachfrage nach
einfachen irdenen Haushaltswaren zurück; für
bessere Waren der keramischen Erzeugung — Kannen, Krüge, Vasen und Wandteller
— aber fehlte den Käufern in den ersten Jahren des wirtschaftlichen Aufstieges
noch das Geld. Moritz Benner begann in dieser Zeit mit dem Obergang zu
kunsthandwerklicher Ware und neuem Dekor; der Umsatz reichte jedoch nicht aus,
um dem Handwerk Auftrieb zu geben.
Der kinderlose Reinhard Thielmann verpachtete aus
Altersgründen 1949 seine Werkstatt an den Hafner Karl Reeh, geb. 1899, dessen
väterlicher Betrieb in den Inflationsjahren nach dem Ersten Weltkrieg
eingegangen war und der später als Geselle gearbeitet hatte. Er starb jedoch
schon 1951, so daß auch diese Häfnerei nicht weitergeführt wurde. Im gleichen
Jahr gab Moritz Benner die Selbständigkeit auf. Er trat späier wieder als
Altgeselle bei Rudi Thielmann ein, der allein als Inhaber einer Häfnerei
übriggeblieben war.
Nach der Währungsumstellung hatten die Bewohner des
Siegerlandes ihr Interesse an dem irdenen Kaffeekessel, der für sie eine,
Erinnerung an die alte Haubergswirtschaft bedeutet, wiederentdeckt. Sie nannten
ihn (nach dem früheren umherziehenden Händler) „Siegerländer Mäckes" und
wünschten diese, Bezeichnung als Aufschrift, die es hier vor dem Kriege nicht
gab. Auch das Westerwälder Nationalgericht, der „Eierkäse", gewann neue
Freunde, und die dafür gebrauchte Form, die Eierkäseseihe, wurde mehr verlangt.
Diese beiden althergebrachten Gegenstände, der Breitscheider Häfnerei waren in
den zwei letzten Jahrzehnten die am meisten angefertigte Ware.
Wären die beruflichen Aussichten in der Häfnerei
günstiger gewesen, dann hätte, ein neuer Handwerksbetrieb in Breitscheid
eröffnet werden können, als 1954 der Töpfermeister Walter Hörn für dauernd hier
zuzog. Geboren 1911 in Freiwaldau/Schlesien, kam er 1933 nach Breitscheid,
arbeitete bis 1937 als Geselle bei Moritz Benner und ging dann in einen anderen
Beruf. Im ersten Nachkriegsjahr übernahm W. Hörn, seit 1940 in Breitscheid verheiratet,
den Witwenbetrieb Bauer in Lauterbach/Hessen, machte die Meisterprüfung und
führte diese Töpferei bis 1954. Nach der Rückkehr war er in der Breitscheider
Schamottefabrik tätig. Sein Handwerk hier wieder aufzunehmen, war bei den
hohen Einrichtungskosten und den schwindenden Umsätzen damals nicht möglich.
Rudi Thielmann mußte die Häfnerei 1964 für kurze
Zeit eingehen lassen, konnte sie aber bald wieder aufnehmen. Im Jahre 1967
brannte seine Werkstatt, das Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts
errichtete „Bäuche" am Alten Hüttenweg, ab. Der Neubau an gleicher Stelle
erhielt als Einrichtung Strangpresse und Elektroofen; Motordrehscheiben waren
schon vorher vorhanden.
Nach dem Tode ihres Mannes (1969) führte Frau
Thielmann mit Moritz Benner als Fachkraft den kleinen Betrieb weiter bis 1972.
Als dann der SOjährige Mitarbeiter ausschied und sich für das Anwesen kein
Fachmann als Käufer fand, wurden Grundstück und Werkstatt an den Bauunternehmer
Franz Thielmann in Breitscheid verkauft. Damit hatte die mehr als zweieinhalb
Jahrhunderte alte Breitscheider Häfnerei ihr Ende erreicht.
Ableger Breitscheider Häfnereien
Als Ableger sind auswärtige Neugründungen zu
verstehen, nicht auch Einheiraten hiesiger Gesellen in Meisterfamilien
außerhalb Breitscheids.
1746 heiratete der
Meisterssohn Jahnnes Georg, geb. 1722, nach Gustem-hain und machte sich dort
selbständig. Das Häfnerhandwerk bestand in Gusternhain bis 1912.
1761 genehmigte die
Regierung in Dillenburg — zunächst auf drei Jahre — dem Hafner Jost Henrich
Cuntz aus Breitscheid, in Arborn, dem Heimatort seiner Frau, einen Brennofen zu
bauen (HStAW 172/2496.1). Weiteres über die Ausübung des Handwerks in Arborn
ist noch nicht ermittelt.
1809 zog der aus
Schönbach stammende Jost Henrich Haas, geb. 1782, der in Breitscheid gelernt
und die Meisterstochter Anna Katharina Heid geheiratet hatte, in sein
Heimatdorf zurück und eröffnete eine Häfnerei. Als er später Förster in
Schönbach geworden war (1835 wird er als solcher genannt), führten sein Sohn
und einige aus Erdbach zugezogene Hafner das Handwerk in Schönbach weiter.
1816 oder wenig später
übersiedelte Johann Henrich Schmidt, geb. 1778, mit Familie nach Langenaubach
und wurde dort — laut Kirchenbuch Haiger - als „Landmann und Töpfer"
tätig. An seine Häfnerei erinnert man sich in Langenaubach noch. — Sein Sohn
Johann Henrich, geb. 1809, heiratete 1838 in eine Häfnerfamilie in Winkels bei
Mengers-kirchen ein, wo er später Meister wurde.
1835 verzog Johannes
Peter Schmidt, geb. 1799, mit Familie nach Ober-dreis bei Hachenburg und
gründete dort eine, Häfnerei/Töpferei, die heute noch besteht. Seine
Nachkommen, Töpfermeister Karl Schmidt und Sohn, stellen neben den in eigener
Werkstatt entwickelten Gegenständen auch noch immer Gefäße der Breitscheider
Häfnertradition her — so u. a. Eierkäseseihen.
1934 heiratete der
Meisterssohn Karl Benner, geb. 1905, nach Waldaubach und baute dort eine
Werkstatt mit Ofen. Er hatte einige Jahre in auswärtigen Betrieben gearbeitet,
manches Neue gelernt und konnte sich von seinem Können her einen Erfolg
versprechen. Da aber in dieser Zeit eine Neugründung doch nicht mehr lohnend
war, bestand seine Häfnerei nur zwei Jahre.a
Häfnerhandwerk und Bevölkerungsbewegung
Der Einfluß des Häfnerhandwerks auf die, Bevölkerungsbewegung
kann nur in einem Dorfsippenbuch, das allen Verzweigungen der Familien
nachgeht, erfaßt werden. Da ein solches hier nicht vorhanden ist, wird
nachstehend aus noch unvollständigen Stammtafeln der Zu- u. Abgang von Hafnern
aufgezeigt, wobei die vorerwähnten Gründer auswärtiger Werkstätten nicht noch
einmal genannt werden. Die im vorigen Jahrhundert nach Amerika ausgewanderten
fünf Häfnerfamitien sind mitaufgeführt, weil angenommen werden kann, daß eine
Überbesetzung des Handwerks ihren Entschluß beeinflußt hat. (4)
Zuziehende oder Einheiratende waren: 1706 Johann
Markus Bechtum mit Familie, 1729 Johann Henrich Cuntz aus Schönbach, 1745
Johannes Walch aus Marburg, 1752 Johann Henrich Benner aus Kohden bei Nidda, 1764
Johannes Benner, Bruder des Vorgenannten,
1772 Johannes Lehr aus Nidda/Hessen,
1773 Johann Nikolaus Uhl aus Nidda,
1774 Johann Henrich Hunius aus Gusternhain, Vater
aus Diez,
1775 Johann Philipp Marbach aus Herborn, Vater aus
Marburg, 1782 Johann Nikolaus Heid aus Steinau an der Straße/Hessen, 1796
Johannes Gliß aus Schlitz/Hessen, 1803 Jakob Henrich Haas aus Schönbach, 1806 Jost
Henrich Haas, Bruder des Vorgenannten, 1811 Johann Adam Henning aus Schlitz, 1826
Johann Jost Dapper aus Schönbach, 1833 Johann Ge.org Gail aus Gusternhain, 1933
Walter Hörn aus Freiwaldau.
(Anmerkung: Die Familien Cuntz, Walch, Lehr, Uhl,
Hunius, Marbach, Heid, Haas und Dapper sind im Mannesstamm nicht mehr in Breitscheid
vertreten. Hausnamen erinnern noch an einige von ihnen, und Nachkommen über
weibliche Linien leben in vielen Familien mit anderen Namen.)
Ab- oder ausgewandert sind:
1752 Johann Henrich Benner mit Frau nach Amerika, 1814
Johann Henrich Hunius jr. nach Diez, 1822 Johann Henrich Paulus nach Frechen
bei Köln, 1832 Johann Peter Paulus nach Frechen, 1837 Johann Henrich Georg nach
Frechen, 1845 Johann Henrich Petry mit Familie nach Amerika, 1845 Johann
Henrich Braun mit Familie nach Amerika, 1849 Johann Henrich Schmidt 3. mit
Familie nach Amerika, 1860 August Heinrich Schmidt nach Oberbieber bei Neuwied,
1861 Johannes Henrich Dapper nach Winkels/Westerwald,
1866 Wilhelm Stahl nach Gusternhain, 1869 Wilhelm Stahl 2. nach Winkels,
1871 Johannes Weyel nach Schönbach,
1872 Adolf Heinrich Weyel nach Schönbach, 1874 Karl
Wilhelm Theodor Hisge nach Gusternhain, 1886 Heinrich August Gail mit Familie
nach Amerika, 1886 Friedrich Jul. Thielmann mit Familie nach Amerika.
Es fällt auf, daß zwar die stärkste Zuwanderung aus
Hessen kam, die Inlandsabwanderung aber ihren Weg in südliche und westliche
Richtung nahm und nicht ins ostwärts gelegene Hessenland. Weiter ist
bemerkenswert, daß das Kannenbäckerland übergangen wurde; von dort ist auch
kein Zuzug verzeichnet. Offenbar bestand kein Anreiz zwischen Hafnern und Eulern,
den jeweils anderen Zweig des Handwerks kennenzulernen. Nur Richard Weyel hat
im Zusammenhang mit seinem Fachschulbesuch in Höhr dort kurze Zeit als Geselle
gearbeitet.
Eine Zusammenstellung der aus Akten und
Kirchenbüchern ermittelten Häfnerfamilien in Breitscheid enthält 38 Namen. Es
sind folgende: Bechtum, Benner, Braun (B), Cuntz, Dapper, Enders, Fesch (B),
Gail, Georg (B), Gliß, Göbel (B), Haas, Heid. Henning, Hisge, Hunius, Hörn, Immel,
Keller, Keßler, Klaas, Kolb (B), Kuhlmann (B), Lang, Lehr, Lupp, Marbach, Nix
(B), Paulus (B), Petry (B), Reeh (B), Schmidt (B), Stahl (B), Thielmann (B),
Uhl, Walch, Weber (B), Weyel (B). — Die mit (B) gekennzeichneten Familien waren
schon vor der Einführung der Häfnerei hier ansässig; von ihnen sind einige,
Namen in den Stammtafeln der Hafner besonders häufig vertreten, und zwar: Reeh
(15mal), Georg (16mal), Weyel (24mal). Schmidt (38mal) und Thielmann (40mal).
Durch Heiraten innerhalb des Handwerks waren viele Famiilen
miteinander verwandt; im 18. Jahrhundert hat das die Aufnahme in die Zunft
erleichtert, besonders für die fremden Gesellen. Eine Gruppenbildung oder
soziale Abgrenzung gegen andere Einwohnerschichten - Bauern, übrige
Handwerker, Bergleute oder Arbeiter - hat sich daraus nicht ergeben. Die anteilmäßige
Vertretung der Häfnerfamilien in den Ehrenämtern der Gemeinde (Bürgermeister,
Vorsteher, Kirchenältester) beweist ihre gesellschaftliche Gleichstellung in
der Dorfgemeinschaft.