Gewerberecht

Jeder Gewerbetreibende, der eine selbständige Tätigkeit anfängt, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften, ist nach §14 der Gewerbeordnung verpflichtet, diese Tätigkeit auch bei seinem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen.

Welches ist mein zuständiges Gewerbeamt?

Zuständig sind immer die Gewerbeämter, in der sich der Betriebssitz befindet. Auch Zweigniederlassungen müssen angemeldet werden. Wird ein Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebiets verlegt, so muss auch dies beim Gewerbeamt durch eine Gewerbeummeldung angezeigt werden. Wird die Tätigkeit eingestellt oder in eine andere Gemeinde verlegt, so ist dies ebenfalls anzuzeigen, in Form einer Gewerbeabmeldung. Für die Gewerbeanmeldung bei unserem Gewerbeamt ist eine Terminvereinbarung erwünscht, da die Erfassung zeitintensiv sein kann. Termine können Sie telefonisch vereinbaren unter 02777/9133-11

Was kostet eine Gewerbemeldung?

Für die An-, Ab-, und Ummeldungen werden z.Zt. 28,00 € Gebühren erhoben. Sollten Sie eine Bestätigung für ihre Unterlagen benötigen, werden zusätzlich 8,00 € berechnet.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Gewerbemeldung?

Am einfachsten ist es natürlich, wenn Sie persönlich zur Gewerbean-, ab- oder ummeldung bei uns erscheinen. So können wir im direkten Gespräch mit Ihnen alle auftretenden Fragen klären. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit und die schon evtl. ausgefüllten Formulare (siehe unten).
Sollte es sich um eine Gesellschaft, z.B. um eine GmbH handeln, bringen Sie uns bitte auch den aktuellen Handelsregisterauszug mit.

Muss ich gewerbliche Veränderungen mitteilen?

Ja. Gemäß §14 der Gewerbeordnung, sind Sie sogar verpflichtet, uns alle Veränderungen, die Ihren Gewerbebetrieb betreffen, mitzuteilen. Dies sind zum Beispiel: Namensänderungen, Adressänderungen (Privat und/oder Betriebsanschrift), Änderung/Erweiterung der Tätigkeit, Änderungen von einem Einzelgewerbe in eine Gesellschaft. Sollten Sie Fragen dazu haben, ist Ihnen der Fachbereich 2.1 gerne behilflich.  

Unter welchem Namen darf ich auftreten?

Weiterführende Informationen zum Firmenrecht und deren Namensgebung finden Sie hier in einer Übersicht

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IHK Lahn-Dill
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Am Nebelsberg 1
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