Zweckfeuer

Zweckfeuer müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Bitte füllen Sie das Initiates file downloadFormular "Zweckfeuer" vollständig aus und senden es per Mail an ordnung(at)gemeinde-breitscheid.de oder geben es persönlich im Rathaus z.H. Fachdienst Ordnung ab.

Diese Daten benötigen wir zwingend von Ihnen: 

  • den Namen der Aufsichtsperson
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  • eine genaue Ortsbeschreibung und Koordinaten
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  • eine Telefonnummer für Rückfragen
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  • Datum und Uhrzeit 

Das Entzünden von Zweckfeuern ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:

Montag - Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,  Samstag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr
Bei großer Trockenheit ist das Entzünden grundsätzlich untersagt!
Bitte achten Sie auf entsprechende Hinweise in den Breitscheider Nachrichten.

Folgende Sicherheitsabstände sind zu beachten: 

  • 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelten- 
    oder Lagerplätzen
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  • 35 m von sonstigen Gebäuden
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  • 5 m zur Grundstücksgrenze
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  • 100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernstraßen, zu Lagern
    mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
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  • 50 m zu sonstigen Verkehrswegen
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  • 100 m von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden
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  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
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  • 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist das Verbrennen nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder der Flugleitung zulässig.
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Ansprechpartner: Herr Kaiser, Tel. 02777/913321 oder per Mail ordnung(at)gemeinde-breitscheid.de