Übersicht über die Ausschüsse der Gemeinde Breitscheid
Die Gemeindevertretung kann gem. § 62 HGO zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid hat nach § 2 der Hauptsatzunng folgende Ausschüsse mit je 7 Mitgliedern zu bilden:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Umwelt, Bauen und Dorfentwicklung
- Ausschuss für Jugend, Senioren, Freizeit, Fremdenverkehr, Sport und Soziales (Kurz: Kultur u. Soziales)
Zusammensetzung nach Parteistärke nach der Kommunalwahl am 06. März 2016:
3
1
3