Übersicht über die Ausschüsse der Gemeinde Breitscheid

Die Gemeindevertretung kann gem. § 62 HGO zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid hat nach § 2 der Hauptsatzunng folgende Ausschüsse mit je 7 Mitgliedern zu bilden:

  1. Haupt- und Finanzausschuss
  2. Ausschuss für Umwelt, Bauen und Dorfentwicklung
  3. Ausschuss für Jugend, Senioren, Freizeit, Fremdenverkehr, Sport und Soziales (Kurz: Kultur u. Soziales)

 

Zusammensetzung nach Parteistärke nach der Kommunalwahl am 06. März 2016:

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