Der Personalausweis

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden. Im Regelfall erhalten Kinder jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
  • anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

Was kostet der neue Personalausweis?

22,80 € für Ausweise bis zum 24. Lebensjahr, Gültigkeit  6 Jahre
37,00 € für Ausweise ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis, Gültigkeit 3 Monate

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 35x45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen. Eine Beantragung durch Dritte ist leider ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Betreuer, mit einem entsprechenden Nachweis.

 

Initiates file downloadInformationen zur Verwendung personenbezogner Daten in der Passbehörde gem. DSGVO

 

Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten:

Wir bitten Sie vor einer geplanten Reise Ihre erforderlichen Dokumente frühzeitig bei uns zu beantragen. Die Produktionszeit (ausgenommen hiervon sind vorläufige Ausweise, Pässe und Kinderreisepässe) beträgt im Regelfall 14 Tage (ohne Garantie).

Sollten Sie in Ausnahmefällen Personaldokumente schneller benötigen, z.B. durch Buchung einer Last-Minute-Reise, geben Sie uns bei Beantragung bitte einen entsprechenden Hinweis, da die Dokumentenbestellung nicht täglich erfolgt. 

Beantragung bei Minderjährigen:

Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten ist Pflicht. Bei Nicht-Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, ist die schriftliche Zustimmung des Partners erforderlich. Initiates file downloadZustimmungserklärung 


Der Reisepass

Für Einreisen in nicht-EU-Länder benötigen Sie in der Regel einen Reisepass. Zur Beantragung eines Reisepasses bringen Sie bitte ein biometrietaugliches Passbild in der Größe 35 x 45 mm mit und Ihren bisherigen Reisepasse, Ihren Personalausweis oder eine Personenstandsurkunde.

Für die Einreise in die USA benötigen Sie immer einen Reisepass. Auch Kinder und Babys müssen bei der Einreise in Besitz eines Reisepasses sein. Ein vorläufiger Reisepass reicht für die Einreise nicht aus. Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt bei Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr zwei Jahre, bei Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr fünf Jahre. Bei Minderjährigen ab dem vollendeten  zwölften Lebensjahr richtet sich die Gültigkeitsdauer nach den sonstigen für die entsprechenden Reisepässe geltenden Bestimmungen.

Ob Sie für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise einen Reisepass benötigen, sehen Sie hier.

In eiligen Fällen haben Sie die Möglichkeit auch einen Express-Pass zu beantragen. Dieser hat nur eine Produktionszeit von ca. 72 Stunden (Angabe ohne Gewähr). Sollte auch diese Zeit zu knapp werden, können wir Ihnen immer noch einen vorläufigen Reisepass (nicht gültig für Einreisen in die USA)ausstellen, den Sie sofort mitnehmen können. Dies ist jedoch nur in absoluten Notfällen möglich und stellt eine Ausnahme dar.

Was kostet der Reisepass?

  • Reisepass mit 32 Seiten:
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 €
  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (22,00 € Zuschlag:
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 82,00 €
  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 €
  • Reisepass im Expressverfahren (32,00 € Zuschlag) mit 32 Seiten/48 Seiten:
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 € / 114,00 €
  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 € / 91,50 €
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 € (nur noch erhältlich als Notfalldokument)

 

Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen. Eine Beantragung durch Dritte ist leider ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Betreuer, mit einem entsprechenden Nachweis. 

 

Beantragung bei Minderjährigen:

Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten ist Pflicht. Bei Nicht-Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, ist die schriftliche Zustimmung des Partners erforderlich. Initiates file downloadZustimmungserklärung 


Der Kinderreisepass

Der Kinderreisepass hat den bisherigen Kinderausweis abgelöst. Der Kinderreisepass kann mit jedem Alter durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Auch hierfür benötigen wir ein biometrietaugliches Passbild in der Größe 35 x 45 mm.

Kinderreisepässe dürfen nur mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt werden.

Eine Verlängerung ist nur möglich, solange das Dokument noch gültig ist. Ist der Kinderreisepass bereits abgelaufen, kann dieser nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Vorlage eines aktuellen, biometrischen Lichtbildes des Kindes nötig

- Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder bereits ihren Kinderreisepass unterschreiben.

- Bitte bringen Sie das Kind bei Beantragung mit.

- Für Einreisen in die USA sind Kinderreisepässe nicht zugelassen. In diesem Fall braucht ihr Kind einen richtigen Reisepass, unabhängig vom Alter Ihres Kindes.

- Eintragungen in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr vorgesehen.

- Für die erstmalige Ausstellung ist die Vorlage der Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie zwingend erforderlich.

- Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten ist Pflicht. Bei Nicht-Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, ist die schriftliche Zustimmung des Partners erforderlich. Initiates file downloadZustimmungserklärung

Was kostet ein Kinderreisepass?

13,00 € für die Ausstellung

6,00 € für die Verlängerung (bis max. 12. Lebensjahr)

 

Welches Dokument benötige ich wo?

Aktuelle Reisebestimmungen finden Sie Opens external link in new windowhier

 

Vollmachten zur Abholung oder Beantragung von Passdokumenten bei Minderjährigen finden Sie Opens internal link in current windowhier

 

 

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