Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Breitscheid

gem. § 6 der Hauptsatzung



Öffentliche Sitzungen der Gemeindegremien

Einladungen


Niederschriften


Öffentliche Zahlungserinnerung für die Gemeindeabgaben

Öffentliche Zahlungserinnerung für die Gemeindeabgaben
Am 15. Februar waren die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das I.
Quartal 2024 zur Zahlung fällig.
Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 28.03.2024 zu überweisen.
Bitte überprüfen Sie auch die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen und
vergleichen Sie diese mit den geforderten Beträgen auf dem Steuerbescheid. Nach
dem 01.04.2024 werden die dann noch säumigen Abgaben-, Steuer- und
Gebührenpflichtigen gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
(HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum
Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind
Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.
Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen
bis zu 250,00 € einschließlich 6,00 €
bis zu 500,00 € einschließlich 11,00 €
bis zu 1.000,00 € einschließlich 15,00 €
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab
gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Unsere Bankverbindungen lauten:
Sparkasse Dillenburg IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
BIC: HELADEF1DIL
VR Bank Lahn - Dill eG IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06
BIC: GENODE51BIK
Um Rückstände, Mahnungen oder auch Überzahlungen zu vermeiden erteilen
Sie uns gerne ein Sepa Lastschriftmandat.