Schiedspersonen
| Schiedsamtsbezirke | Name, Anschrift | Telefon |
|---|---|---|
I Breitscheid und Rabenscheid | Carina Zeiler | 0160 95378488 |
II Medenbach | Ralf Rehorn Finkenweg 14, 35767 Breitscheid | 02777 6662 |
III Erdbach | Günter Winkel Mühlweg 8, 35767 Breitscheid | 02777 7463 |
IV Gusternhain | Thomas Franz Am Berg 17, 35767 Breitscheid | 02777 1781 |
Aufgaben und Zuständigkeiten der Schiedsstellen - Amtsgericht Dillenburg ZwgSt Herborn
Ortsgerichte
Nur das Bundesland Hessen verfügt über Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Jedes Ortsgericht hat fünf Mitglieder: Einen Ortsgerichtsvorsteher, einen Vertreter und drei Schöffen. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung durch das zuständige Amtsgericht ernannt.
Was genau machen die Ortsgerichte?
Sie nehmen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vor, sei es für
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- Veränderungen von Vereinsvorständen
- Erbausschlagungen
- Abschriften
- Genehmigungserklärungen
- Löschungen von Grundschulden
Weiterhin können die Ortsgerichte Schätzungen von
- bebauten oder
- unbebauten Grundstücken
durchführen.
Die Kosten hierfür richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Ortsgerichte.
Wer sind die Ortsgerichte in Breitscheid?
Breitscheid verfügt über zwei Ortsgerichte:
| Ortsgerichtbezirke | Name Anschrift | Telefon |
|---|---|---|
| I Breitscheid, Gusternhain, Rabenscheid | Harald Heuser (siegelführend) Am Berg 22, 35767 Breitscheid | 02777 9133-13 |
| Stellvertreter für Harald Heuser | Günter Gimbel Sachsenstr. 17, 35767 Breitscheid | 02777 6565 |
| II Medenbach, Erdbach | Frank Schüler
(siegelführend) Untere Bergstraße1, 35767 Breitscheid | 02777 1329 |
| Medenbach und Stellvertreter für Frank Schüler | Uwe Zint (siegelführend) Tulpenstr. 17, 35767 Breitscheid | 02777 7697 |
Bürgerinnen und Bürger wenden sich für Unterschriftsbeglaubigungen bitte an den jeweils Siegelführenden ihres / seines Ortsteils, für Schätzungen an den jeweiligen Ortsgerichtsvorsteher.
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Ortsgericht.
