Schiedspersonen

SchiedsamtsbezirkeName,
Anschrift
Telefon

I Breitscheid und Rabenscheid

Carina Zeiler
Hüttenweg 27, 35767 Breitscheid

0160 95378488

II Medenbach

Ralf Rehorn 

Finkenweg 14, 35767  Breitscheid

02777 6662

III Erdbach

Günter Winkel

Mühlweg 8, 35767  Breitscheid

02777 7463

IV Gusternhain

Thomas Franz

Am Berg 17, 35767  Breitscheid

02777 1781

Aufgaben und Zuständigkeiten der Schiedsstellen - Amtsgericht Dillenburg ZwgSt Herborn 

Ortsgerichte

Nur das Bundesland Hessen verfügt über Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Jedes Ortsgericht hat fünf Mitglieder: Einen Ortsgerichtsvorsteher, einen Vertreter und drei Schöffen. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung durch das zuständige Amtsgericht ernannt.

Was genau machen die Ortsgerichte?

Sie nehmen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vor, sei es für

-          Patientenverfügungen

-          Vorsorgevollmachten

-          Veränderungen von Vereinsvorständen

-          Erbausschlagungen

-          Abschriften

-          Genehmigungserklärungen

-          Löschungen von Grundschulden

Weiterhin können die Ortsgerichte Schätzungen von

-          bebauten oder

-          unbebauten Grundstücken

durchführen.

Die Kosten hierfür richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Ortsgerichte.

Wer sind die Ortsgerichte in Breitscheid?

Breitscheid verfügt über zwei Ortsgerichte:

OrtsgerichtbezirkeName
Anschrift
Telefon
I Breitscheid, Gusternhain, RabenscheidHarald Heuser (siegelführend)
Am Berg 22, 35767 Breitscheid
02777 9133-13
Stellvertreter für Harald HeuserGünter Gimbel 
Sachsenstr. 17, 35767 Breitscheid
02777 6565
II Medenbach, ErdbachFrank Schüler  (siegelführend)
Untere Bergstraße1, 35767 Breitscheid
02777 1329
Medenbach und Stellvertreter für Frank SchülerUwe Zint (siegelführend)
 Tulpenstr. 17, 35767 Breitscheid
02777 7697

Bürgerinnen und Bürger wenden sich für Unterschriftsbeglaubigungen bitte an den jeweils Siegelführenden ihres / seines Ortsteils, für Schätzungen an den jeweiligen Ortsgerichtsvorsteher.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Ortsgericht.