Standesamt

Das Standesamt

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
Geburtsurkunden werden bis 110 Jahre nach der Geburt, Eheurkunden bis 80 Jahre nach der Eheschließung und Sterbeurkunden bis 30 Jahre nach dem Tod ausgestellt.  Für andere Zeiten erhalten Sie eine Fotokopie des jeweiligen Registers aus dem Gemeindearchiv.

Geburtsort Erdbach – bis 1976 ist das St.Amt Herborn zuständig
Geburtsort Gusternhain – bis 1976 ist das St. Amt Driedorf zuständig

Urkunden und Registerauszüge online anfordern:

Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden 
Sterbeurkunden

Onlinedienste zur Eheschließung

Online- Voranmeldung zur Eheschließung (ohne Authentifizierung möglich)
Online- Anmeldung zur Eheschließung (Authentifizierung BundID erforderlich)
Ehefähigkeitszeugnis (für eine Eheschließung im Ausland)
Nachbeurkundung der Ehe (wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde)

Wenn Sie heiraten möchten, finden Sie hier eine Checkliste für Ihren besonderen Tag.

Trauungen in der Tropfsteinhöhle Herbstlabyrinth


Nur für Bestatter

Voranzeige eines Sterbefalls