Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde

Für jegliche Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, wird eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Absicherung der Arbeitsstelle benötigt. Bei der Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist vom Antragstellenden ein Verkehrszeichenplan, in dem alle Verkehrszeichen und -einrichtungen aufgeführt sind, einzureichen. Bei Arbeiten von kürzerer Dauer oder geringem Umfang kann die Benennung eines Regelplanes ausreichend sein. Die Absicherung erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21).

Antragsformular nach § 45 StVO (Arbeiten im Straßenverkehr)

Antragsformular nach § 29 StVO (Veranstaltungen im Straßenverkehr)

Kosten & Zahlungsweise

Für die Erteilung von verkehrsbehördlichen Genehmigungen werden Verwaltungsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Straßenverkehrsbehörde Gemeinde Breitscheid erhoben.

  • zahlbar per Rechnung/Kostenbescheid

Voraussetzungen

Sie müssen in Besitz der entsprechenden Nachweise sein.

Es wird die Angabe eines Regelplans oder sofern erforderlich ein Verkehrszeichenplan benötigt. Notwendig ist weiterhin ein MVAS-Nachweis (RSA-Schulung) der verantwortlichen Person und deren Vertretung.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung  


Rechtsgrundlagen